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Kapitel 3

Durchblick im Regelungs­dschungel

Unter dem gesellschaftlichen Druck, vor allem große Unternehmen zur sozialen und ökologischen Verantwortung zu ziehen, entwickelte die Politik in den letzten Jahren eine Reihe an Richtlinien und gesetzlichen Vorgaben, die darauf abzielen, Unternehmen für die nichtfinanzielle Berichterstattung zu sensibilisieren und die CSR-Berichterstattung durch inhaltliche Regulierungen vergleichbar zu machen.

Scrollen Sie nach unten und erhalten Sie einen Überblick über die Menge der Gesetze und Regulierungen in Bezug auf die CSR-Berichterstattung und die nichtfinanzielle Berichterstattung.

Im Regelungs­dschungel

Die Vielzahl neuer Regelungen und Bestimmungen im Bereich CSR stellt viele Unternehmen immer wieder vor Herausforderungen.

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Im Laufe der Zeit

Neue Gesetzgebungen und veränderte Richtlinien – Das Thema CSR hat in den vergangenen Jahren einen regelrechten Aufschwung erlebt.

Scrollen Sie weiter und ziehen Sie den Regler von einer Jahreszahl zur anderen, um mehr Informationen zu den Richtlinien und Gesetzgebungen in dem jeweiligen Zeitraum zu erhalten.

EU-Grünbuch

Das EU-Grünbuch unterstreicht die Rolle von Unternehmen bei der Erfüllung von strategischen Zielen und Nachhaltigkeits­zielen und nimmt damit Stellung zur Rolle von Unternehmen im Zusammenhang mit CSR.

EU-Multi­stakeholder­forum

Das EU-Multi­stakeholder­forum zum Thema CSR vereint sowohl Wirtschafts- als auch Umwelt- und Sozialverbände und stößt damit einen Dialog an, der Maßnahmen auf freiwilliger Basis festlegt und in Abstimmung mit den Interessen und Meinungen aller beteiligten Gruppen agiert.

Broschüren des Umwelt­ministeriums

Das Bundes­ministerium für Umwelt in Deutschland publiziert zahlreiche Broschüren zum Thema CSR. Diese Veröffentlichungen stellen den politischen Startschuss für das Thema CSR in Deutschland dar.

EMAS - Umwelt­management­system

Das EMAS, eines der global anspruchsvollsten Umwelt­management­systeme, wird auf Basis der ISO14001 ins Leben gerufen. Unternehmen, die an der europäischen Initiative EMAS teilnehmen, erfassen und verbessern systematisch ihre Umwelt­auswirkungen und leisten damit einen zwar freiwilligen, aber wertvollen Beitrag in der Öffentlichkeits­kommunikation und in Sachen Umweltschutz.

Compliance Monitoring Program

Mit dem Compliance Monitoring Program installiert Deutschland eine wichtige Leitlinie zur Bekämpfung von Korruption und zur Erhaltung der Integrität von national und international tätigen Unternehmen.

CSR-Richtlinien

Einen deutlich härteren – und verpflichtenden – Ton im Kontrast zur vorherigen Politik schlägt die neue EU-Richtlinie zur CSR Thematik an. Diese dient als Grundlage für die Berichtspflicht 2014/95/EU und legt fest, wo Unternehmen CSR minimal umsetzen müssen: Menschen­rechte, Arbeits- und Beschäftigungs­praktiken, Diversität, Ökologie, Ressourcen­effizienz sowie Bekämpfung von Korruption.

IDW PS 980

Mithilfe der IDW PS 980 legt das Institut der Wirtschaftsprüfer einheitliche Standards für die Prüfung von Compliance Management Systemen vor. Nach dieser Richtlinie erfolgt die Prüfung auf drei Ebenen: Konzeptionsprüfung, Prüfung der Angemessenheit und Prüfung der Wirksamkeit eines Compliance Management Systems.

Richtlinien zur nicht­finanziellen Berichterstattung

2013 und 2014 werden vom EU Parlament Richtlinien vorgelegt, die sich auf die „Angabe nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen durch bestimmte große Unternehmen und Gruppen“ beziehen (Richtlinie 2014/95/EU – EU Parlament und EU Rat).

CSR-RUG

Im Jahr 2017 wird das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz veröffentlicht. Darin werden große Unternehmen, die mehr als 500 Mitarbeiter (im Jahresdurchschnitt) beschäftigen, dazu verpflichtet, einen Bericht über die nichtfinanziellen Aspekte ihrer Produktion und Geschichte offenzulegen. Ob dieser als eigener Bericht oder in ihren Jahres­abschluss­bericht integriert veröffentlicht wird, wird dabei aber den Firmen überlassen.

Offenlegungs­vereinbarung

Die vom europäischen Parlament und Rat im November 2019 verabschiedete Offenlegungs­vereinbarung bezieht sich auf den Finanz­dienstleistungs­sektor und bewegt die Teilnehmenden des Finanz­kapital­marktes dazu, Informationen zur Nachhaltigkeit ihrer Investitionen zu veröffentlichen.

EU-Taxonomie-Verordnung

Die EU-Taxonomie-Verordnung legt Standards fest, an denen gemessen werden kann, ob eine Wirtschaftstätigkeit als nachhaltig eingestuft werden kann oder nicht. Die verpflichtend eingereichten nichtfinanziellen Berichte von Unternehmen müssen in Zukunft Angaben dazu enthalten, inwiefern ihre Tätigkeiten als nachhaltig betrachtet werden können.

Änderung des CSR-Rug

Im April 2021 wird von der Europäischen Kommission ein Vorschlag zur Änderung der CSR-Berichtspflicht vorgelegt (2021/0104 (COD)): Auch mittlere und kleine Unternehmen sollen der CSR-Berichtspflicht unterworfen werden. Des Weiteren soll die Berichterstattung für alle etwas strenger geregelt werden, um Vergleichbarkeit zu garantieren.

Lieferketten­sorgfalts­pflichtengesetz

Mit dem Liefer­ketten­sorgfalts­pflichten­gesetz stellt Deutschland strikte Anforderungen zur Einhaltung unternehmerischer Sorgfalts­pflichten. Dass Firmen verantwortlich handeln, insbesondere in Hinblick auf ihre Zulieferer, wird fortan durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhr­kontrolle überwacht. So wird eine Einhaltung der Menschenrechte nachhaltig und verpflichtend gefordert und gefördert.

Wie geht es weiter?

Es ist geplant, die Änderungen von 2021 in ihrer von der EU abgesegneten Form ab Dezember 2022 in die nationalen Gesetze zu übernehmen. Ab dem 01.01.2023 soll der Gesetzesentwurf dann für alle verpflichtend werden und damit eine europaweite, großflächige CSR- Berichterstattung garantieren.

2001

2002

2003

2009

2009

2011

2011

2013/14

2017

2019

2020

2021

2021

Ausblick

Am Puls der Zeit

Die Timeline macht deutlich: Wer sich selbstständig mit dem Thema Corporate Social Responsibility beschäftigt, muss stets den Durchblick im Regelungs­dschungel behalten. Die Vielzahl neuer und veränderter Paragrafen, Richtlinien und Entwürfe kann schwer zu durchblicken sein. Dabei müssen Gesetzgebungen nachvollziehbar sein, um von Unternehmen auch umgesetzt werden zu können. Sollte der Regelungs­dschungel also ausgedünnt werden? Oder ist es wichtig, für die Sicherstellung nachhaltiger Entwicklung weiter in neue Gesetzgebungen zu investieren, und den sprich­wörtlichen Dschungel so aufzuforsten?

Die Experten von BDO geben Antworten auf diese Frage.

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